15. Das ENSI gibt dem Antragsteller mittels Dokumentenliste oder in sonst geeigneter Weise Auskunft über die vom Zugangsgesuch betroffenen Dokumente und gibt ihm Gelegenheit, sein Zugangsgesuch zu präzisieren bzw. einzugrenzen. Anschliessend prüft das ENSI die Zugänglichkeit der verlangten Dokumente erneut und berücksichtigt dabei das Verhältnismässigkeitsprinzip. 16. Der Antragsteller kann innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Empfehlung beim ENSI den Erlass einer Verfügung nach Art. 5 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG;