Im Anschluss daran, empfiehlt der Beauftragte dem ENSI, die Zugänglichkeit zu den konkret verlangten Dokumenten erneut zu prüfen und dem Verhältnismässigkeitsprinzip das nötige Gewicht einzuräumen. Ein genereller Zugangsaufschub ohne Einzelfallprüfung pro Dokument erscheint nur schwer mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip vereinbar.