a BGÖ aufgeschoben werde. Dies weil Gesuchsunterlagen der Hierarchiestufe 1 gemäss Anhang 4 (Unterlagen für Bewilligungen und Freigaben sowie Sicherheitstechnische Klassierung) der Kernenergieverordnung (KEV; SR 732.11) betroffen seien, und das Freigabeverfahren innerhalb der noch laufenden Hierarchiestufen 2 und 3 von den Unterlagen der Hierarchiestufe 1 abhängig sei. Der Zugang werde deshalb bis zur Erteilung der Freigaben auf den Hierarchiestufen 2 und 3 aufgeschoben, was voraussichtlich im Frühjahr 2020 der Fall sein werde.