{"Signatur": "CH_EDÖB_006", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2019-10-01", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_006_Empfehlung-vom-1--Ok_2019-10-01.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/S8hsHYbM1190/Empfehlung%20vom%201.%20Oktober%202019%20ENSI%20%20Ersatz%20Brandschutzklappen.pdf", "Checksum": "db443e7cd137033649ba978d1377aa3e"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["Empfehlung vom 1. 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Bei einem Test von Brandschutzklappen im Schaltanlagengebäude\nerreichten laut ENSI nicht alle Klappen exakt die vorgesehene Endstellung. 1 In diesem\nZusammenhang gelangte der Antragsteller (Privatperson) mit Zugangsgesuchen gestützt auf\ndas Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ;\nSR 152.3) an das ENSI. Mit E-Mail vom 15. August 2019 verlangte er Zugang zu zwei vom\nKernkraftwerk Gösgen eingereichten Dokumenten, nämlich zum Konzept «Ersatz\nBrandschutzklappen» von «Ende 2017» sowie zum «per Ende September [2018]»\neingereichten zusätzlichen «Detailkonzept».\n2. Mit E-Mail vom 19. August 2019 teilte das ENSI dem Antragsteller mit, dass der Zugang zu den\ngewünschten Dokumenten gestützt auf Art. 8 Abs. 2 BGÖ und Art. 7 Abs. 1 Bst. a BGÖ\naufgeschoben werde. Dies weil Gesuchsunterlagen der Hierarchiestufe 1 gemäss Anhang 4\n(Unterlagen für Bewilligungen und Freigaben sowie Sicherheitstechnische Klassierung) der\nKernenergieverordnung (KEV; SR 732.11) betroffen seien, und das Freigabeverfahren\ninnerhalb der noch laufenden Hierarchiestufen 2 und 3 von den Unterlagen der Hierarchiestufe\n1 abhängig sei. Der Zugang werde deshalb bis zur Erteilung der Freigaben auf den\nHierarchiestufen 2 und 3 aufgeschoben, was voraussichtlich im Frühjahr 2020 der Fall sein\nwerde.\n3. Am selben Tag reichte der Antragsteller einen Schlichtungsantrag beim Eidgenössischen\nDatenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Beauftragter) ein und brachte vor, dass es sein\nRecht sei mindestens zu wissen, wie das Kernkraftwerk Gösgen das Problem\n«Brandschutzklappen» zu lösen vorschlage.\n4. Am 3. September 2019 reichte das ENSI dem Beauftragten eine Auflistung der vom\nZugangsgesuch betroffenen Dokumente sowie eine ergänzende Stellungnahme ein. Darin legte\n\n1\nMitteilung ENSI vom 2. Juni 2017, abrufbar unter <https://www.ensi.ch/de/2017/06/02/kkg-befunde-bei-brandschutzklappen-\ntest-im-schaltanlagengebaeude-vom-15-dezember-2016/> (zuletzt besucht am 27.09.2019).\n\nFeldeggweg 1, 3003 Bern\nTel. 058 463 74 84, Fax 058 465 99 96\nwww.edoeb.admin.ch\ndas ENSI nochmals seine Gründe für den integralen Zugangsaufschub dar. Demnach würde\neine Zugangsgewährung den internen Willensbildungsprozess wesentlich stören (Art. 8 Abs. 2\nund Art. 7 Abs. 1 Bst. a BGÖ). Vom Zugangsgesuch seien Gesuchsunterlagen der\nHierarchiestufe 1 nach Anhang 4 der Kernenergieverordnung betroffen. Das Freigabeverfahren\nsei innerhalb der Hierarchiestufen 1 bis 3 so miteinander verwoben, dass die Entscheidfindung\nauf den noch laufenden Hierarchiestufen 2 und 3 von den Unterlagen der Hierarchiestufe 1\nabhängig sei. Zwischen den Dokumenten und den Entscheiden bestehe ein unmittelbarer\nZusammenhang, und die Dokumente seien für die betreffenden Entscheide von beträchtlichem\nmateriellem Gewicht. Deshalb sei der Zugang zu den betroffenen Dokumenten bis zur Erteilung\nder Freigaben auf den Hierarchiestufen 2 und 3 voraussichtlich im Frühjahr 2020\naufzuschieben.\n5. Auf die weiteren Ausführungen des Antragstellers und des ENSI sowie auf die eingereichten\nUnterlagen wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen.\n\nII. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zieht in Erwägung:\n\n"}