Archivierte Dossiers). 8/10 für den rechtsstaatlichen Ablauf des Verfahrens um Zugang zu amtlichen Dokumenten. 23 Für die Forderung der BK gegenüber dem Beauftragten, während hängigen Schlichtungsverfahren die Zuständigkeit von Behörden festzulegen (vgl. Ziffer 13 resp. 15), gibt es keine Rechtsgrundlage, weshalb ein solcher "Zwischenentscheid" des Beauftragten generell wie auch vorliegend abzulehnen ist resp. war.