Überdies wiederholte die BK in der ergänzenden Stellungnahme vom 26. September 2023, nur für Dossier Nr. 6 zuständig zu sein; für die anderen betroffenen Dossiers sei das EJPD als Erstellerin der darin enthaltenen amtlichen Dokumente zuständig. 33. Weiter bringt die BK in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Antragsteller im Rahmen des Zugangsgesuchsverfahrens vor, die anbegehrten Dossiers bestünden ausschliesslich aus Unterlagen aus dem Mitberichtsverfahren. Dabei sei zu beachten, dass einerseits der Bundesrat als Kollegialbehörde nach Art. 2 Abs. 1 Bst.