22. Beide Schlichtungsanträge haben den Zugang zu im BAR archivierten amtlichen Dokumenten zum Gegenstand. Beide Zugangsgesuche stammen vom selben Antragsteller und wurden von diesem beim BAR eingereicht, welches diese an die BK weiterleitete. In beiden Fällen hat die BK mit Stellungnahme vom 4. Mai 2023 (vom BAR am 5. Mai 2023 an den Antragsteller übermittelt) den Zugang zu den verlangten Dokumenten verweigert, wobei die Formulierungen grösstenteils identisch sind und die Vorbringen in beiden Fällen übereinstimmen.