Am 26. September 2023 reichte die BK eine ergänzende Stellungnahme ein und wiederholte darin vorab, nur zum in die Zuständigkeit der BK fallenden Dossier Nr. 6 Stellung zu nehmen. Für die anderen Dossiers sei das EJPD als Erstellerin der darin enthaltenen amtlichen Dokumente zuständig. Dossier Nr. 6 enthalte ausschliesslich amtliche Dokumente des Mitberichtsverfahrens, weshalb nach Art. 8 Abs. 1 BGÖ zum gesamten Dossier kein Recht auf Zugang bestehe. 20. Auf die weiteren Ausführungen der BK und des Antragstellers sowie auf die konsultierten Unterlagen wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen.