" 9. Am 15. Mai 2023 forderte der Beauftragte die Bundeskanzlei BK dazu auf, eine Kopie der Zugangsgesuche, die Stellungnahme(n) der BK, allfällige weitere Korrespondenz im Zusammenhang mit den Zugangsgesuchen sowie Kopien aller von den Zugangsgesuchen mitumfassten Dokumente – inklusive jener Unterlagen, die nach Ansicht der BK keine amtlichen Dokumente im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes seien oder nicht in den Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes fielen – einzureichen. Die BK habe die Möglichkeit, bei Bedarf eine ergänzende Stellungnahme zur Zugangsverweigerung einzureichen.