Aus den Stellungnahmen des BAR vom 5. Mai 2023 an den Antragsteller gehe nicht hervor, ob das BAR vorliegend die zuständige Behörde sei oder wer die für die Bearbeitung der Zugangsgesuche zuständige Behörde sei resp. welche Behörde vorliegend den Zugang zu den verlangten Dokumenten verweigert habe. Infolgedessen forderte der Beauftragte das 2/10 BAR auf, eine Kopie der Zugangsgesuche, der Stellungnahme(n) der Behörden sowie allfällige weitere Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Zugangsgesuch einzureichen. 8.