nachfolgend: Dossier Nr. 14]. 3. Am 5. Mai 2023 teilte das BAR dem Antragsteller mit, dass die zuständige Verwaltungsstelle mit Schreiben vom 4. Mai 2023 beiden Gesuchen (Ziffer 1 und 2) gestützt auf die Bestimmungen von Art. 18 VBGA nicht entsprochen habe. Weiter habe die zuständige Stelle begründet, die anbegehrten Dossiers bestünden ausschliesslich aus Unterlagen aus dem Mitberichtsverfahren. Dabei sei zu beachten, dass einerseits der Bundesrat als Kollegialbehörde nach Art. 2 Abs. 1 Bst. a des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3)