a BGÖ wesentlich beeinträchtigen könnte. Vorliegend handelt es sich bei den Angaben im Bericht einerseits um mitunter bereits öffentlich zugängliche Informationen, insb. in Bezug auf die Ausgangslage und die Methodik. Andererseits wurde gemäss den Unterlagen den befragten Personen, zu denen neben jenischen Persönlichkeiten und Verbandsvertretenden auch die Antragstellerin gehört, eine Synthese der Befragungen vorgestellt.