Im Rahmen der Schlichtungsverhandlung konnte das BAK nachvollziehend aufzeigen, dass seine freie Meinungs- und Willensbildung wesentlich beeinträchtigt werden könnte, wenn der Zugang zu einzelnen konkret benannten Passagen zum jetzigen Zeitpunkt gewährt würde. Bei den konkreten Passagen handelt es sich vor allem um die im Bericht vorgeschlagenen Handlungsoptionen und denkbare Massnahmen zum Umgang mit dem Gesuch der U.A.R.N.S. sowie deren Chancen und Risiken (z.B. Ziff. 3.1,