Der Beauftragte hält diesfällig fest, dass die blosse Tatsache, dass in einem Dossier noch ein politischer oder administrativer Entscheid zu treffen ist, nicht allein genügt, um den Zugang zu sämtlichen mit dem Entscheid in Zusammenhang stehenden Unterlagen unbesehen aufzuschieben. Das BAK hat bis anhin nicht hinreichend aufgezeigt, dass der Bericht Bleeker einen direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Entscheid hat und für diesen von beträchtlichem materiellem Gewicht ist.