Es kann zudem nicht dem Zweck des Öffentlichkeitsprinzips entsprechen, Unterlagen (pauschal) vom Gesetz ausnehmen zu wollen, nur weil sie immerzu einem neuerlichen Entscheid zugrunde gelegt werden könnten. 9 Die Behörde kann sich letztlich nur auf die von ihr zu fällenden Entscheide berufen. 10 17. Das BAK macht wie beschrieben als Aufschubgrund pauschal geltend, dass der Bundesrat voraussichtlich im Jahr 2024 u.a. gestützt auf den Bericht Bleeker auf das Gesuch der U.A.R.N.S. reagieren werde. Einen näher definierten Zeitplan betreffend einen konkret geplanten Entscheid des Bundesrats zeigt die Behörde indes nicht auf.