Diese weiteren Entscheide würden voraussichtlich noch im Laufe des Jahres 2024 getroffen. Gegenüber dem Beauftragten ergänzt das BAK, dass sich "der Bundesrat […] voraussichtlich noch im Jahr 2024 zum Gesuch der U.A.R.N.S und zum weiteren Vorgehen äussern [wird]. Grundlage der Positionierung des Bundesrates wird dabei zum einen der 'Bericht Bleeker' bilden. Zum anderen hat das BAK im Februar 2024 […] ein Rechtsgutachten zum Genozidvorwurf in Auftrag gegeben." Nachfolgend ist zu zunächst prüfen, ob damit die Voraussetzungen für die Anwendung von Art. 8 Abs. 2 BGÖ gegeben sind. 16.