Der Zugang zum Bericht Bleeker hätte laut BAK "wahrscheinlich zur Folge, dass der Bundesrat unter medialen Druck geriete, sich zu den Handlungsoptionen umgehend und damit verfrüht zu äussern […]." Dies beeinträchtige den "gegenwärtig laufenden internen Entscheidfindungsprozess beim Bund empfindlich", womit davon auszugehen sei, dass eine Zugänglichmachung die freie Meinungs- und Willensbildung des Bundes im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Bst. a BGÖ wesentlich beeinträchtigt würde. 8. Am 26. März 2024 fand eine Schlichtungsverhandlung statt, in welcher sich die Parteien nicht einigen konnten.