Es führte aus, der Bericht enthalte neben "einer Analyse der Methodik und Ausgangslage, eine Reihe von Handlungsoptionen mit ihren Vor- und Nachteilen". Gestützt auf den Bericht Bleeker seien zudem Fragestellungen für ein externes Rechtsgutachten ermittelt worden. Dieses Gutachten werde voraussichtlich im Herbst 2024 vorliegen. Es diene gemeinsam mit dem Bericht Bleeker "dem BAK und möglicherweise weiteren Bundesbehörden als Grundlage für weitere Schritte und Entscheide in der vorliegenden Thematik".