Zu diesem Zweck führte sie u.a. Befragungen mit einzelnen Betroffenen, so auch mit der Antragstellerin, zu deren konkreten Erwartungen durch. Der Bericht Bleeker zeigt verschiedene Handlungsoptionen auf und bewertet diese sowie deren jeweiligen Chancen und Risiken. 2. Die Antragstellerin (Privatperson) hat am 26. Januar 2024 gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) beim BAK um Zugang zum Bericht Bleeker ersucht.