Es gewährt Zugang zu den Personendaten der Mitarbeitenden SECO gemäss der Rechtsprechung (Ziff. 90.6). 93. Das Staatssekretariat für Wirtschaft prüft, ob es B.__ zu weiteren Dokumenten anhören muss (Ziff. 90.7). 94. A.__ und B.__ sowie der Gesuchsteller können innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Emp­ fehlung beim Staatssekretariat für Wirtschaft den Erlass einer Verfügung nach Art. 5 des Bundes­ gesetzes über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG; SR 172.021) verlangen, wenn sie mit der Empfehlung nicht einverstanden sind (Art. 15 Abs. 1 BGÖ). 95.