abde­ cken. Der Zugang zu den Mitarbeitenden des SECO ist gemäss der Rechtsprechung zu gewäh­ ren. 85. In ihrer Stellungnahme an das SECO (Ziff. 10) beantragt A.__ die Anhörung weiterer vom Zu­ gangsgesuch betroffener Dritter, da die Interessenabwägung sonst auf "einer unvollständigen Sachverhaltsgrundlage erfolgen" würde. Für den Beauftragten ist nicht nachvollziehbar, inwiefern allfällige private Interessen von anderen betroffenen Dritten in die Interessenabwägung betreffend den Zugang zu Informationen von A.__ einfliessen sollten. 86. B.