äussert sich nicht zur Abdeckung von Personendaten. Auch das SECO nimmt dazu nicht ausdrücklich Stellung, schwärzt in einem Dokument aus dem Dossier 3 jedoch die darin enthaltenen Personendaten u.a. der Mitarbeitenden von B.__. 83. Es hätte am SECO gelegen, abzuklären, ob der Gesuchsteller ein Interesse an den in den Doku­ menten enthaltenen Personendaten der Mitarbeitenden der beiden Antragstellerinnen hat.