43 BGer 1C_428/2016 vom 27. September 2017 E.4.3. 12/15 in den vorliegenden Dokumenten enthaltenen Daten juristischer Personen gegenüber den erkenn­ baren privaten Interessen an deren Geheimhaltung überwiegt. 82. A.__ verlangt die Schwärzung der Personendaten von ihren Mitarbeitenden sowie den Mitarbei­ tenden des SECO. An diesen Informationen bestehe "von Vornherein kein schützenswertes Inte­ resse." B.__ äussert sich nicht zur Abdeckung von Personendaten.