Das SECO äusserte sich zur Interessenabwägung und der Prüfung des Privatsphärenschutz nicht vertieft. Gegenüber dem Beauftragten hält es lediglich fest, dass einzelne angehörte Unterneh­ men "uns ihre Sicherheitsbedenken mitgeteilt ha[ben]" und "dass sich die Sicherheitslage in der Schweiz für Firmen, die rüstungsrelevante Geschäfte mit Israel tätigen oder einen israelischen Hintergrund haben, verschärft hat." Zudem verweist es auf einen Zeitungsartikel, in dem über die Beschädigung der Büroräumlichkeiten von B.__ berichtet wurde.