Nach Ansicht des Beauftragten ist in einem Rechtsstaat davon auszugehen, dass Auskunfts-, Melde- und Bewilligungspflichten beachtet werden.43 Das­ selbe gilt für die Beachtung und Anwendbarkeit des Öffentlichkeitsgesetzes, das eine widerleg­ bare gesetzliche Vermutung zugunsten des (freien) Zugangs zu amtlichen Dokumenten verankert. Es ist sodann zu beachten, dass durch die Ausstellung eines "Nullerbescheides" ein Vorteil für die Unternehmungen, die bestimmte Waren ein-, aus- und durchführen wollen, entsteht.