Zum Zweck der Prüfung, ob es sich um eine Durchfuhr oder um eine bewilligungspflichtige Verschiebung von Gütern handelt, sind den Kontrollorganen, namentlich dem SECO, sämtliche Auskünfte zu geben und Unterlagen einzureichen, die für die Prüfung und Kontrolle erforderlich sind. Nach Ansicht des Beauftragten ist in einem Rechtsstaat davon auszugehen, dass Auskunfts-, Melde- und Bewilligungspflichten beachtet werden.43 Das­ selbe gilt für die Beachtung und Anwendbarkeit des Öffentlichkeitsgesetzes, das eine widerleg­ bare gesetzliche Vermutung zugunsten des (freien) Zugangs zu amtlichen Dokumenten verankert.