Er dient vor allem der Absicherung der die Güter zur Durchfuhr in die Schweiz ein- und ausführenden Personen. Zum Zweck der Prüfung, ob es sich um eine Durchfuhr oder um eine bewilligungspflichtige Verschiebung von Gütern handelt, sind den Kontrollorganen, namentlich dem SECO, sämtliche Auskünfte zu geben und Unterlagen einzureichen, die für die Prüfung und Kontrolle erforderlich sind.