Ein Bekanntwerden weiterer Informationen zu konkreteren Projekten könnte für A.__ und B.__ allenfalls kurzfristig unangenehme Folgen haben, etwa in Form einer vorüberge­ hend höheren Medienpräsenz, verbunden mit kritischen Fragen und Kommentaren. Gemäss Rechtsprechung reicht dies aber nicht aus, um den Zugang zu den Daten der Antragstellerinnen zu verweigern.42 78. A.__ weist zudem darauf hin, dass die "Behandlung von sog. Nullerbescheiden im Rahmen der Exportkontrolle" nicht bekanntgegeben werden dürfe.