Zum anderen handelt es sich beim Ent­ scheid, mit gewissen Unternehmen zusammenzuarbeiten und in einem bestimmten Sektor tätig zu sein, um einen freien und bewussten unternehmerischen Entscheid, der im Übrigen rechtlich zulässig ist.41 A.__ führt denn auch selbst aus, dass ihre Tätigkeit "rechtlich in keiner Weise zu beanstanden" ist. Ein Bekanntwerden weiterer Informationen zu konkreteren Projekten könnte für A.__ und B.__ allenfalls kurzfristig unangenehme Folgen haben, etwa in Form einer vorüberge­ hend höheren Medienpräsenz, verbunden mit kritischen Fragen und Kommentaren.