39 Urteil des BGer 1C_222/2018 vom 21. März 2019 E. 5, insb. 5.3.2. 11/15 zusammenarbeiten bzw. zusammengearbeitet haben.40 Zum anderen handelt es sich beim Ent­ scheid, mit gewissen Unternehmen zusammenzuarbeiten und in einem bestimmten Sektor tätig zu sein, um einen freien und bewussten unternehmerischen Entscheid, der im Übrigen rechtlich zulässig ist.41 A.__ führt denn auch selbst aus, dass ihre Tätigkeit "rechtlich in keiner Weise zu beanstanden" ist.