34 Urteil des BGer 1C_14/2016 vom 23. Juni 2016 E. 3.4; Urteil des BVGer A-8073/2015 vom 13. Juli 2016 E. 6.1.3. 10/15 möglich ist. Dem Interesse am Schutz von Daten juristischer Personen kommt entsprechend we­ niger Gewicht zu, welches umso mehr abnimmt, je staatsnäher die Tätigkeit ist.35 75. Gleichzeitig ist das öffentliche Interesse am Zugang zu amtlichen Dokumenten zu berücksichti­ gen.