66. Schliesslich weist der Beauftragte darauf hin, dass das SECO sowohl A.__ als auch B.__ zur Bekanntgabe von denselben Dokumenten der Dossiers 6, und 12 angehört hat. Die einzelnen Dossiers und ihre Unterdossiers enthalten mehrheitlich Korrespondenz zwischen A.__ und dem SECO. Im Rahmen der Korrespondenz übermittelte A.__ der Behörde einzelne Anhänge. Die An­ hänge in den Dossiers 6 und 12 enthalten Daten von B.__. A.__ wird in diesen Anhängen weder namentlich erwähnt noch enthalten die Unterdossiers Angaben, die sich auf A.__ beziehen lassen.