2024, Art. 4, Rz. 6. 5/15 der Tatsache, dass das Öffentlichkeitsgesetz im Zuge des Abschlusses des vorgenannten Ab­ kommens im Jahr 2012 nicht revidiert wurde, kommen das Öffentlichkeitsgesetz und dessen Aus­ nahmebestimmungen vorliegend ohne Weiteres in dem Rahmen zur Anwendung wie es beim Zugang zu klassifizierten Informationen nach der nationalen Gesetzgebung der Fall ist.