44. Laut Botschaft zum Öffentlichkeitsgesetz schliesst eine Klassifizierung den Zugang gemäss Öf­ fentlichkeitsgesetz nicht per se aus.4 Sie ist jedoch ein Hinweis für die Beurteilung eines Zugangs­ gesuchs und die allfällige Anwendbarkeit von Ausnahmebestimmungen im Öffentlichkeitsgesetz und kann entsprechend bei der Beurteilung eines Gesuchs berücksichtigt werden.5 Angesichts