35. A.__ und B.__ wurden nach Art. 11 Abs. 1 BGÖ angehört. Als betroffene Drittpersonen nahmen sie an einem vorangegangenen Gesuchsverfahren teil und sind somit zur Einreichung eines Schlichtungsantrags berechtigt (Art. 13 Abs. 1 Bst. c BGÖ). Die Schlichtungsanträge wurden