31. Mit E-Mail vom selben Tag teilte das SECO dem Beauftragten mit, dass es "keine inhaltlichen Bemerkungen habe", wies jedoch darauf hin, "dass sich die Sicherheitslage in der Schweiz für Firmen, die rüstungsrelevante Geschäfte mit Israel tätigen oder einen israelischen Hintergrund haben, verschärft hat." 32. Mit Schreiben vom 29. April 2026 verzichtete B.__ auf eine ergänzende Stellungnahme. 33. Am 30. April 2026 teilte A.__ dem Beauftragten mit, dass sie vollumfänglich an "ihrem Standpunkt gemäss Schreiben an das SECO vom 29. September 2025 und Schlichtungsantrag vom 26. Ja­ nuar 2026" festhalte. 34.