3/15 Behörde nach Art. 11 Abs. 2 BGÖ in Bezug auf die betroffenen Dokumente geändert habe und um B.__ "ein faires Verfahren zu gewährleisten", könne diese ihren Schlichtungsantrag "ergänzen, sofern Sie dies als erforderlich erachten." 23. Am 19. Februar 2026 übermittelte das SECO dem Beauftragten die betroffenen Dokumente und eine Stellungnahme betreffend den Schlichtungsantrag von B.__.