Dossier 3] konsultiert wurde" und eine "Neubeurteilung ihrer Position beantragt und uns neue Elemente vorgelegt hat", sei das SECO zu dem Schluss gekommen, einzelne Passagen in den betroffenen Dokumenten zu schwärzen. Da das betroffene Dossier 3 auch B.__ zur Anhörung zugestellt wurde, sei diese ebenfalls über den neuen Schwärzungsvor­ schlag zu orientieren. 22. Am 17. Februar 2026 informierte das SECO B.__ darüber, dass es "eine Stellungnahme einer Dritten [C.__] erhalten hat und gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. c und f BGÖ entschieden [hat], den Um­ fang des dem Gesuchsteller gewährten Zugangs zu reduzieren." Da sich die Stellungnahme der