Am 2. Februar 2026 reichte das SECO die betroffenen Dokumente und eine Stellungnahme be­ treffend den Schlichtungsantrag von A.__ beim Beauftragten ein. 21. Mit E-Mail vom selben Tag ersuchte das SECO eine Fristerstreckung in Bezug auf die Einreichung des Dossiers betreffend den Schlichtungsantrag von B.__. Da eine weitere Drittpartei (C.__) zu einem "spezifischen Dossier [Dossier 3] konsultiert wurde" und eine "Neubeurteilung ihrer Position beantragt und uns neue Elemente vorgelegt hat", sei das SECO zu dem Schluss gekommen, einzelne Passagen in den betroffenen Dokumenten zu schwärzen.