Verpflichtungen der Schweiz im Bereich der Exportkontrolle beeinträchtig[t]" werden könnte. Schliesslich sei ein "bedachter Umgang" bei der Bekanntgabe von Informationen im Zusammen­ hang mit israelischen Rüstungs- und Sicherheitsunternehmen "in der stark aufgeladenen politi­ schen und medialen Debatte zur Sicherheitspolitik zum Schutz von Eigentum der Mitarbeitenden", der A.__ und anderen betroffenen Unternehmen geboten. 17. Am selben Tag reichte B.__ einen Schlichtungsantrag beim Beauftragten ein, in welchem sie im Wesentlichen an ihren Ausführungen gegenüber dem SECO festhielt (Ziff. 14).