Im Ergebnis erwäge das SECO weiterhin, den Zugang zu den ersuchten Dokumenten zu gewähren. 16. Am 26. Januar 2026 reichte das angehörte Unternehmen A.__ einen Schlichtungsantrag beim Beauftragten ein. Darin wiederholte es im Wesentlichen seine gegenüber dem SECO gemachten Ausführungen (Ziff. 10). Ergänzend betonte A.__, dass "die vom Zugangsgesuch betroffenen Dos­ siers und Korrespondenzen von Geschäftsgeheimnissen durchdrungen sind und ihre Veröffentli­ chung für [A.__] zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen führen würde."