BGÖ nicht gewährt werden. Die vorliegenden Dokumente enthielten "Geschäftsgeheimnisse und andere sensitive und sicher­ heitsrelevante Informationen". Eine Ausnahme gelte für einzelne Produktdatenblätter. Im Übrigen sei zu beachten, dass "Verleumdungskampagnen" gegen B.__ geführt würden. Schliesslich for­ derte B.__ das SECO dazu auf, ihr alle Dokumente zur Anhörung vorzulegen, die direkt oder indirekt mit ihr, ihrer Geschäftstätigkeit oder ihren "Beziehungen zur schweizerischen Regierung und Stellen des Auslands" im Zusammenhang stehen.