A.__ forderte das SECO abschliessend auf, weitere vom Zugangsgesuch betroffene Dritte anzuhören, sofern dies noch nicht erfolgt sei. 11. Am selben Tag gelangte die Rechtsvertretung des Unternehmens B.__ an das SECO, da es über einen Geschäftspartner von den Zugangsgesuchen (Ziff. 1 und 2) Kenntnis erhalten habe. B.__ verlangte, dass ihr "[a]lle vom Zugangsgesuch betroffenen Aktenbestände […] vollständig zuzu­ stellen [seien], damit sie den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse prüfen kann." 12. Mit Schreiben vom 8. Oktober 2025 nahm das SECO zum Schreiben von B.__ Stellung und kün­ digte deren baldmöglichste Anhörung an.