8 Sowohl Kontrolle als auch Vertrauensbildung sind zentrale Ziele des Öffentlichkeitsgesetzes . Es ist daher zu fordern, dass Bundesbehörden in Zukunft vermehrt Massnahmen ergreifen, damit Kontrollberichte, Inspektionsberichte und Auswertungen – auf Gesuch hin oder öffentlich – zugänglich gemacht werden können. Dieser Forderung sollten die Ämter bereits bei Erstellung eines Berichts Rechnung tragen und entsprechende Vorkehrungen treffen.