Durch Zugang zu Auswertungsund Inspektionsberichten können die Bürgerinnen und Bürger einerseits die Verwaltung und von ihr beauftragte Dritte kontrollieren. Andererseits kann dadurch das Vertrauen in Behörden und Organisationen, denen öffentliche Aufgaben übertragen wurden, verbessert werden. 8 Sowohl Kontrolle als auch Vertrauensbildung sind zentrale Ziele des Öffentlichkeitsgesetzes .