E. Schlussbemerkung 1. Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass dem Transparenzprinzip gerade bei Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten der Ämter über Private, denen eine öffentliche Aufgabe zur Erfüllung übertragen worden ist, eine besondere Bedeutung zukommt. Durch Zugang zu Auswertungsund Inspektionsberichten können die Bürgerinnen und Bürger einerseits die Verwaltung und von ihr beauftragte Dritte kontrollieren.