Dass auch anonymisierte Dokumente einen (sinnvollen oder sinnentleerten) informativen Inhalt aufweisen, zeigt der zu beurteilenden Fall. Aus anonymisierten Dienstplänen und -einteilungen lassen sich eine Vielzahl von Informationen entnehmen, wie beispielsweise Arbeits- und Ruhezeiten. Es versteht sich von selbst, dass die Namen der Angestellten sowie alle weiteren Angaben, welche die Angestellten identifizieren könnten, vor der Gewährung des Zugangs abgedeckt werden müssen.