1. Wie aus den Medien zu entnehmen war, hat das BAV im Zuge der Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Unfall in Dürrenast ein Strafverfahren gegen die BLS eingeleitet. Das Öffentlichkeitsgesetz sieht einen Vorbehalt zugunsten von Verfahrensgesetzen vor (Art. 3 BGÖ). Der Zugang zu Dokumenten, die Teil eines hängigen oder abgeschlossenen Verfahrens sind, beurteilt sich damit einzig nach dem jeweiligen Verfahrensrecht. Dies gilt auch für Strafverfahren (Art. 3 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 BGÖ).