4. Nach einer gewissen Zeit erkundigte sich der Antragsteller über den Stand der Angelegenheit, worauf ihm das BAV lediglich mitteilte, dass die Untersuchungen zwar abgeschlossen seien, über die Resultate jedoch nicht informiert würde. In der Folge reicht der Antragsteller am 10. November 2006 beim BAV ein schriftliches Zugangsgesuch ein und verlangte Zugang zu den Dienstplänen und -einteilungen der zwei Eisenbahnunternehmen.