3. Gestützt auf die eingereichten Unterlagen erstellte das BAV für jede überprüfte Diensteinheit einen Auswertungsbericht. In diesen Berichten werden u.a. die Ergebnisse der Analyse der Dienstpläne und -einteilungen, allfällige Verstösse gegen das Arbeitszeitgesetz, eine Risikobewertung sowie die vom BAV vorgeschlagenen Verbesserungsmassnahmen festgehalten.